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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ingenieurbüro Urschel GmbH
§ 1 Allgemeines
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Ingenieurbüro Urschel GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Kaufleuten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung anderslautender Geschäftsbedingungen – insbesondere des Vertragspartners – sowie etwaiger Zustimmungsfiktionen wird widersprochen.
1.2 Unter Produkt im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die angebotenen Leistungen der Ingenieurbüro Urschel GmbH für Ingenieurleistungen verstanden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Ingenieurbüro Urschel GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Ingenieurbüro Urschel GmbH.
§ 3 Leistungen von Ingenieurbüro Urschel GmbH
3.1 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH wird ihre Leistungen nach dem Stand der Technik sowie der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, den die Vertragspartner letztlich abgestimmt haben.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die Mängel oder Schlechtleistungen zu dokumentieren und diese Dokumentation schriftlich vorzulegen. Die Verwendung von Hard- und Software darf nur in der von der Ingenieurbüro Urschel GmbH empfohlenen Konfiguration und zu dem freigegebenen Zweck verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung entfallen, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Ingenieurbüro Urschel GmbH, jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
§ 5 Änderung der vertraglichen Verhältnisse
5.1 Will der Kunde seine Anforderungen ändern (was Erweiterungen umfasst), ist die Ingenieurbüro Urschel GmbH verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für die Ingenieurbüro Urschel GmbH zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH, eine angemessene Anpassung des Vertrages, insbesondere die Erhöhung der Vergütung und / oder die Verschiebung von Terminen, verlangen.
5.2 Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH, verlangen, dass der Kunde diesen schriftlich formuliert, oder diesen selbst schriftlich bestätigt. Die Formulierungen der Ingenieurbüro Urschel GmbH, sind verbindlich, wenn der Kunde diesen nicht unverzüglich widerspricht.
5.3 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH wird das Verlangen nach Anpassung des Vertrags unverzüglich geltend machen. Der Kunde muss unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Anpassungen nicht einverstanden ist.
§ 6 Lieferung und Abnahme
6.1 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH übergibt die fertig gestellten Produkte an den Auftraggeber.
6.2 Der Kunde wird die Vertragsgemäßheit der Lieferung, insbesondere aller Produkte samt Dokumentation in jeder Hinsicht überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich erklären. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Prüffrist zwei Wochen.
6.3 Die Leistungen gelten auch als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Werke nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
6.4 Soweit Teilleistungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung überprüft.
§ 7 Vergütung, Zahlungen, Fälligkeiten
7.1 Bei Aufträgen ab EUR 12.000,00 wird ein Festpreis, sofern nichts anderes vereinbart ist, wie folgt in Rechnung gestellt:
- 30 % mit Vertragsabschluss weitere 50 % mit Lieferung
- die restlichen 20 % mit Abnahme
Wird nach Aufwand gearbeitet, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH monatlich abrechnen. Der Kunde kann Rechnungen über Vergütung nach Aufwand nur innerhalb von einem Monat nach Zugang bestreiten.
7.2 Bei fehlender Preisvereinbarung zwischen der Ingenieurbüro Urschel GmbH und dem Kunden bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach der gültigen Standardsätzen der Ingenieurbüro Urschel GmbH.
7.3 Kosten der Ingenieurbüro Urschel GmbH für notwendig erachtete Reisen zum Auftraggeber sowie Mehrkosten für Leistungen werden gemäß den jeweils gültigen Standartsätzen der Ingenieurbüro Urschel GmbH gesondert in Rechnung gestellt.
7.4 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder innerhalb der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist, ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Ingenieurbüro Urschel GmbH über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang).
7.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.6 Das Recht, die Produkte und Leistungen zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese innerhalb von 30 Tagen in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen der Ingenieurbüros Urschel GmbH, schriftlich. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen die Ingenieurbüro Urschel GmbH ist, dass der Mangel nachvollziehbar oder reproduzierbar ist. Der Kunde hat der Ingenieurbüro Urschel GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der Ingenieurbüro Urschel GmbH, die mangelhaften Leistungen nachzuweisen.
8.2 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH, erbringt die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist.
8.3 Die Pflicht zur Nacherfüllung erlischt für solche Produkte und Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
8.4 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH, kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit die Ingenieurbüro Urschel GmbH auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat.
8.5 Kommt die Ingenieurbüro Urschel GmbH, mit der Erfüllung/ Nacherfüllung (durch Mängelbeseitigung) in Verzug, kann der Kunde hierfür eine angemessene Frist setzen. Verstreicht die Frist erfolglos oder schlägt die Erfüllung/Nacherfüllung sonst wie endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Schadenersatz im Rahmen von § 9.1 verlangen. Die Ingenieurbüro Urschel GmbH kann dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/ Nacherfüllung verlangt. Nach nutzlosem Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf Erfüllung/ Nacherfüllung ausgeschlossen.
8.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate.
§ 9 Schadenersatzansprüche, Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche gegen die Ingenieurbüro Urschel GmbH, einschließlich deren Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund -, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.
9.2 Die Haftung der Ingenieurbüro Urschel GmbH gemäß 9.1 ist jedoch pro Schadensfall begrenzt auf einem maximalen Gesamtbetrag entsprechend dem zehnfachen der Vergütung für diejenigen Ingenieurleistungen, deren Ausführung zu einem Schaden geführt hat. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf EUR 500.000 begrenzt; über diesen Betrag hat die Ingenieurbüro Urschel GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
9.4 Die Haftung für den Untergang gespeicherter Daten ist ausgeschlossen.
9.5 Die Haftung der Ingenieurbüros Urschel GmbH nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für das arglistige Verschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt unberührt.
9.6 Die Ziffern 9.1 bis 9.4 gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte der Ingenieurbüros Urschel GmbH.
§ 10 Sonstige Störungen bei der Leistungserbringung, Verzug
10.1 Soweit eine Ursache, die die Ingenieurbüro Urschel GmbH nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.
10.2 Befindet sich der Kunde gegenüber der Ingenieurbüro Urschel GmbH, in Zahlungsverzug, dann ist die Ingenieurbüro Urschel GmbH, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und den ihm entstandenen Schaden (z.B. entgangener Gewinn, vergeblich aufgewendete Arbeitszeit) geltend zu machen.
§ 11. Aufrechnung
Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur zulässig, soweit sie einen Monat vorher schriftlich angezeigt wird und sich auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen bezieht. Die Aufrechnungserklärung hat schriftlich zu erfolgen und Forderung und Gegenforderung genau zu bezeichnen.
§ 12. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur gegenüber einer Forderung aus demselben Vertragsverhältnis möglich.
§ 13 Nutzungsrechte
13.1 Der Kunde ist berechtigt, die Produkte für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen.
13.2 Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der Ingenieurbüro Urschel GmbH. Diese ist berechtigt, die Produkte und Leistungen auch anderweitig zu verwerten, soweit dies nicht vertraglich schriftlich ausgeschlossen wurde.
§ 14 Vertraulichkeit
14.1 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH, verpflichtet sich alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
14.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Produkterstellung beziehen, sowie für Daten, die der Ingenieurbüro Urschel GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.
14.3 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
14.4 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
14.5 Der Kunde willigt – unter Verzicht auf eine Mitteilung – hiermit ausdrücklich ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
§ 15 Urheberrecht / Marken
Der Kunde erhält an dem gelieferten Produkt und entsprechendem Knowhow ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und die vereinbarte vertragliche Dauer. Alle weiteren Rechte wie Vervielfältigung, Verbreitung o. a. werden nicht übertragen. Alle Urheberrechte an dem Produkt mitsamt den daraus abgeleiteten Teilprodukten sowie an der dazu gehörenden Dokumentation verbleiben im Eigentum der Ingenieurbüro Urschel GmbH, Im Falle eines Verstoßes gegen diese Rechte, insbesondere im Fall der unbefugten Weitergabe oder Nutzungsüberlassung an Dritte, kann die Ingenieurbüro Urschel GmbH vom Kunden die Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes des vereinbarten Entgeltes fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich dadurch entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Ohne weitergehende Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, die überlassenen Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sie selbst zur Weiterentwicklung zu nutzen oder Anfertigungen auf der Basis dieser Unterlagen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
§ 16 Verschiedenes
16.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.
16.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Stelzenberg in Rheinland-Pfalz.
16.3 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art Kaiserslautern in Rheinland- Pfalz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Ingenieurbüro Urschel GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
16.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen- sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen zu ersetzen.
16.6 Die Ingenieurbüro Urschel GmbH darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann der Verwendung innerhalb von vier (4) Wochen nach Abschluss der vertraglichen Vereinbarung schriftlich widersprechen.
Stand/Status: Juni/2025